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Abgeltungsteuer: Fondspolicen - das ideale Steuersparmodell
Bundestag und Bundesrat haben mit der verabschiedeten Unternehmenssteuerreform auch die Einführung der Abgeltungsteuer beschlossen. Sie wird zum 01.01.2009 in Deutschland eingeführt. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer und wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie private
Veräußerungsgewinne erhoben. Der Abgeltungsteuersatz beträgt pauschal 25 %. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer bei Mitgliedschaft in einer Kirche.
Die Abgeltungsteuer ist vorteilhaft für Personen mit einem individuellen
Grenzeinkommensteuersatz von mehr als 25 %. Neu ist die generelle
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Die Spekulationsfrist, die bisher steuerfreie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren ermöglichte, gibt es für ab 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere nicht mehr. In den meisten europäischen Ländern bleiben Veräußerungsgewinne aber ab einer bestimmten Haltedauer auch weiterhin
steuerfrei.
Geschlossene Fonds dagegen trifft die Abgeltungsteuer zum grössten Teil nicht. Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen und erzielen Einkünfte aus Gewerbetrieb, Immobilienfonds erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei Schiffsfonds werden die Erträge aufgrund der Tonnagebesteuerung nur zu einem sehr geringen Prozentsatz belastet. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen während der Fondslaufzeit nicht der Abgeltungsteuer.
Im internationalen Vergleich sind die deutschen Abgeltungssätze die mit
höchsten weltweit und die Freibeträge obendrein auch noch die niedrigsten. Es wird dringend Zeit, sein Sparverhalten nicht nur wegen der niedrigen Renditen sondern auch wegen der
steigenden Steuerbelastung zu ändern, sonst werden viele Anleger nach Abzug von
Steuern und Inflationsrate ins Minus rutschen.
Im Grunde gibt es für Anleger nur bedingt Möglichkeiten die Abgeltungsteuer zu umgehen. Tun Sie etwas - steuern Sie Ihre Steuern! Fordern Sie unser kostenloses Angebot an!
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