Urteile
Rauchen
im Bett: Das Rauchen im Bett ist häufig Ursache von
Bränden. Einem Mann fiel Glut auf das Bettzeug; es fing unbemerkt an zu
glimmen. Nachdem er das Haus verlassen hatte, fing das Bett Feuer und
setzte die ganze Wohnung in Brand. Da es sich hier um eine
Morgenzigarette gehandelt hatte, musste die Versicherung für den Schaden
aufkommen. (LG Düsseldorf, Az: 24 U 77-98)
Rauchen
im Bett ist nicht automatisch grob fahrlässig: Ob
ein Raucher beim Qualmen im Bett vollen Versicherungsschutz genießt,
hängt davon ab, was er nach der Zigarette macht. Rauchen vor dem
Aufstehen ist daher nicht grob fahrlässig, auch wenn die Glut einen
Brand verursacht. Anders sieht es aus, wenn der Glimmstängel als
Einschlafhilfe benutzt wird. (OLG Köln, 9 U 117/99)
Rad-Rowdy
muss zahlen: Ein Radfahrer, der bei Rot über eine Ampel
fuhr, verwickelte eine ganze Autokolonne in einen Crash. Das erste
herannahende Fahrzeug musste so scharf bremsen, dass zwei folgende Wagen
jeweils auf den Vordermann auffuhren. Der Rad-Rowdy muss ein Drittel des
Schadens bezahlen. (OLG Köln, Az: 16 U 56/00)
Einbruchsopfer
blieb auf Schaden sitzen: Ein Mann, der Opfer eines
Wohnungseinbruchs wurde, reichte seiner Versicherung erst nach sieben
Wochen eine Aufstellung der gestohlenen Sachen ein. Zu spät!
Schadensmeldungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden, um eine
frühzeitige Sachfahndung zu ermöglichen und so den Schaden möglichst
gering zu halten. Da sich der Mann nicht an diese Obliegenheit gehalten
hat, muss seine Versicherung auch nicht zahlen. (OLG Köln, Az: 9 U
41/00)
Wenn
Äste zu weit herüberhängen: Ein Grundstücksbesitzer
forderte seinen Nachbarn mehrfach auf, von dessen Garten herüberhängende
Äste abzuschneiden (in diesem Fall 50 cm einer Thujahecke und 3 m lange
Zweige mehrerer Tannen). Da der „Baumbesitzer“ nichts unternahm, ließ
der Nachbar diese abschneiden. Die Kosten dafür muss der „Verursacher“
übernehmen. (Amtsgericht Königstein, Az: 21 C 113/00-11)
"Pufferzeit" beim Bustransfer: Bei Pauschalurlauben mit Flughafentransfer
muss der Bus so zeitig abfahren, dass der Kunde nicht den Flieger
verpasst. Der Veranstalter argumentierte, die Flugzeit sei vorgezogen
worden und der Urlauber habe sich den Flug nicht bestätigen lassen. Doch
selbst wenn eine Bestätigung vorgelegen hätte, betrifft sie nur den
Sitzplatz, nicht die Uhrzeit. (Amtsgericht Wiesbaden, Az: 93 C
2764/00-29)
Lange
Rückwärtsfahrt ist nicht erlaubt: Wer auf einer
Richtungsfahrbahn rückwärts fährt, um in eine Parklücke einzuscheren,
darf dabei nur eine kurze Strecke zurücklegen. Beträgt die Distanz aber
10 bis 15 Meter, ist dieses Verhalten grob verkehrswidrig. Für Unfälle
ist dann allein zu haften, und es gibt ein Bußgeld wegen Fahrens in die
falsche Richtung. (KG Berlin, Az: 2 Ss 46/96-3 Ws (B) 117/96-09/96)
Kein
Ersatz für Schäden am Fahrzeug: Autofahrer, die ihren Wagen
auf einem unbefestigten Grundstück kostenlos parken, haben bei Schäden
keinen Anspruch auf Ersatz. Der Grundstückseigentümer trägt keine
Haftung, er ist nicht zu einer Sicherung der Fläche verpflichtet. (OLG
Nürnberg, Az: 4 U 3820/95-01/98)
Fußgänger
darf keine Parklücke „besetzen“: Im Gerangel um Parkplätze
wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Fußgängern aber ist es verboten,
Parkplätze zu blockieren, um sie für einen anderen freizuhalten. Regel:
Der zuerst eintreffende Autofahrer hat Anspruch auf die Lücke. Wer dann
als Autofahrer mit seinem Wagen einem Fußgänger sanft berührt, um ihn
zur Freigabe des Platzes zu bewegen, hat keine Konsequenzen (z.B. wegen
Nötigung) zu befürchten. (OLG Naumburg, Az: 1 Ss 505/97-07/98)
Auf
Busparkplatz nicht falsch parken: Wer sein Auto auf
einer als Busparkplatz gekennzeichneten Fläche abstellt, darf sofort
abgeschleppt werden. Die Polizei ist nicht verpflichtet, eine
angemessene Wartezeit einzuhalten. Selbst wenn er keine konkrete
Verkehrsbehinderung für andere darstellt, darf der Falschparker auf den
Haken genommen werden. (OVG
Münster, At: 5 A 6183/96-09/98)
Fahrer
haftet für Sicherheit des Autos: Grundsätzlich ist der
Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Autos verantwortlich. Er kann
auf Schmerzensgeld verklagt werden, wenn Mängel zu einem Unfall führen
und Mitreisende verletzt werden. Entsteht der Defekt aber erst während
der Fahrt und war nicht vorhersehbar, besteht kein Anspruch auf
Schmerzensgeld. (OLG Stuttgart, 7 U 128/00-2/01)
Diät
bringt keinen Steuervorteil: Viele Ausgaben im
Gesundheitsbereich werden von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Als
Ausgleich gibt es aber die Möglichkeit, Krankheitskosten und Ausgaben
für Medikamente steuerlich geltend zu machen. Eine Diät jedoch erkennt
der Fiskus nicht als „außergewöhnliche Belastung“ an – auch nicht, wenn
sie vom Arzt verschrieben ist. (BFH, III B 5/00-03/01)
Kein
Geld für viel zu große Mülltonnen: Vermieter müssen die
Nebenkosten für Ihre Mieter so gering wie möglich halten. Gegen Gebühren
für viel zu große Mülltonnen, die bei Leerung immer erst halb voll sind,
kann man sich darum wehren. Mieter müssen dann nur die Hälfte der Gebühr
zahlen. (AG Münster, 7 C 1050/00-09/00)
Arbeitnehmer
darf parken, wo er will: Vielen Firmen stellen den
Mitarbeitern Dienstwaren zur Verfügung. Parken die ihre Autos aber –
anders als der Chef das will – in der Nähe der Wohnung statt nahe der
Dienststelle, dürfen sie weder abgemahnt noch gekündigt werden.
Vorraussetzung: Es liegen weder Beschädigung, Diebstahl noch unerlaubte
Privatnutzung des Wagens vor. (ArbG Frankfurt/M., 7 Ca 5655/00-2/01)
Kasse
zahlt nicht für einen Heimtrainer: Nach schweren
Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt wird zwar gezieltes
Training ärztlich empfohlen. Einen Heimtrainer aber muss die
Krankenkasse nicht bezahlen. Der gleiche Trainingseffekt ist nämlich mit
Sport an frischer Luft zu erzielen – und kostet nichts. (LSG Hessen,
L14KR 1345/95-3/01)
Kündigungsschutz
auch in Kleinbetrieb: Normalerweise gilt das
Kündigungsschutzgesetz nur in Unternehmen mit mehr als fünf
Mitarbeitern. Doch auch Kleinbetriebe haben soziale Aspekte bei
Entlassungen zu berücksichtigen. Bevor jemandem mit 52 Jahren wegen
Arbeitsmangel gekündigt wird, müssen erst jüngere Kollegen entlassen
werden. (BAG, 2 AZR 15/00-2/01)
Unterhaltspflicht
gilt auch für Mütter: Genauso, wie Väter
Unterhalt für minderjährige Kinder zahlen müssen, die bei der Mutter
leben, sind im umgekehrten Fall auch Mütter zahlungspflichtig. Daran
ändert auch eine neue Ehe nichts. Vor allem, wenn in dieser Ehe kein
Kind zu versorgen ist, sind der Mutter eine Arbeit und
Unterhaltszahlungen zuzumuten. (BGH XII ZR 191/98-10/00)
Geldinstitut
muss Verluste ersetzen: Missverständliche Angaben
auf einem Formular muss die Bank mit dem Auftraggeber klären. Wird so
ein Auftrag ohne Rückfrage ausgeführt, und es kommt zu Verlusten, muss
die Bank den Schaden ersetzen. Weil Sie gegen die Sorgfaltspflicht
verstoßen hat. Im verhandelten Fall waren dem Kunden wegen der verwirrenden
Betragsangabe „7.5424 DM“ mehrere tausend Mark zu viel abgebucht worden.
(OLG München, 32 U 5600/94-03/95)
Kunde
darf sich auf Auskunft verlassen: Wer von seiner Bank
eine Auskunft haben will, darf sich auf deren Richtigkeit verlassen.
Erweist sich die Auskunft als falsch, kann der Kunde Ersatz für
entstandene Schäden verlangen. Die Bank kann sich nicht damit
herausreden, ihr Mitarbeiter wäre zu so einer Auskunft gar nicht
berechtigt gewesen. (BGH, XI ZR 375/97-09/98)
Geld
aus Fehlbuchung gehört der Bank: Ein Traum: Auf dem
Kontoauszug steht eine Million als Guthaben! Aber: Wenn mehr Geld auf
dem Konto ist, als man erwartet, muss erst überprüft werden, ob es sich
um eine irrtümliche Gutschrift handelt. Gehört einem das Geld nicht, ist
es Eigentum der Bank, und man darf darüber nicht verfügen. (OLG Celle, 3 U 164/94-03/96)
Verschwunden
Scheck sperren lassen: Kommt ein per Post
verschickter Verrechnungsscheck, den man selbst ausgestellt hat, nicht
beim Empfänger an, muss der Scheck sofort bei der Bank gesperrt werden.
Wird ein nicht gesperrter Scheck von einem Unberechtigten eingelöst,
weil nur ein Nachforschungsauftrag bei der Bank vorlag, muss der Kunde
die Hälfte des Schadens tragen. (KG Berlin, 24 U 1428/94)
Krankengeld:
Wird ein Arbeitnehmer während einer längeren
Krankheit entlassen, darf die Krankenkasse ihm nicht das Urlaubsgeld
streichen und ihn ans Arbeitsamt verweisen, weil er noch zu leichten
Tätigkeiten fähig sei. Entscheidend ist die bei Krankheitsbeginn
ausgeübte Beschäftigung. (Bundessozialgericht, Az B 1 KR 30/00)
Unterhalt:
Ein geschiedener Vater muss für die Klassenfahrt
seines Kindes keinen Extrazuschuss zahlen, da dies mit dem laufenden
Unterhalt gedeckt ist. (OLG Zweibrücken, Az 6 UF 50/99)
Wenigfahrer
bekommen kein Ersatzfahrzeug: Autofahrer, die
unverschuldet in einen Unfall geraten und ihren Wagen einige Tage in
einer Werkstatt stehen lassen müssen, haben Anspruch auf einen Ersatz-
bzw. Mietwaren. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Liegt die Fahrleistung
unter 20 Kilometer pro Tag, muss die Versicherung des Gegners nicht für
die Kosten eines Mietwagens aufkommen. (LG Karlsruhe, 9 S 66/00)
Hausverwalter
darf Wohnungen nicht ohne weiteres inspizieren: Ein
Hauverwalter darf ihm unterstehende Wohnungen nur in absoluten
Ausnahmefällen, nicht aber zur Routinekontrolle inspizieren – auch nicht
nach vorheriger Anmeldung. Denn eine Kontrolle ohne konkreten Anlass ist
eine unzulässig Einschränkung des Grundrechts auf Schutz der Wohnung.
(OLG Zweibrücken, 3 W 184/00)
Arbeitslose
müssen sich ernsthaft um neue Stelle bemühen: Das
Arbeitsamt darf kontrollieren, ob man sich bei Bewerbungsgesprächen
ernsthaft um die ausgeschriebene Stelle bemüht hat. Ist dies nicht der
Fall, droht eine Kürzung oder sogar die völlige Streichung der
Leistungen. Arbeitslose müssen im Rahmen ihrer Vorstellungsgespräche
auch bei verlangten Eignungstest mitmachen oder auf Verlangen des
Unternehmens zu Hause Arbeitsproben anzufertigen. (BSG, 11 RAr
25/96-06/97)
Bei
Flut bedeckter Badestrand ist ein Reisemangel: Weist
der Reiseprospekt einen prächtigen Strand mit idealen Bademöglichkeiten
aus, ist es ein Mangel, wenn der Strand bei Flut völlig mit Wasser
bedeckt ist. Weitere Reisemängel in einem Afrikanischen
Mittelklassehotel sind fehlende Sitzgelegenheiten in Zimmer und auf der
Veranda sowie eine defekte Beleuchtung. Diese Mängel rechtfertigen eine
40-prozentige Minderung des Reisepreises. Dagegen stellen modriger
Geruch, spärliches Duschwasser sowie Kleiderwandnische statt Schrank
keine Reisemängel dar. (AG Stuttgart, 16 C 2476/96)
Die
Regel „Rechts vor links“ gilt nicht auf Parkplätzen: Markierte
Fahrspuren auf Parkplätzen dienen nicht dem fließenden Verkehr – daher
ist die „Rechts-vor-links“-Regel hier nicht gültig. Im vorliegenden Fall
war ein Fahrer mit zu hoher Geschwindigkeit in ein von rechts kommendes
Auto gefahren. Dessen Fahrerin trifft eine Mitschuld, sie muss für ein
Drittel des Schadens selbst aufkommen. (AG Recklinghausen, 11 C 151/00)
Mietminderung
bei Hochwasser-Problemen im Keller: Mieträume müssen so
beschaffen sein, dass kein Wassereintritt möglich ist. Dies gilt auch
für Keller in Gebieten, die oft unter Hochwasser leiden. Dringt dennoch
immer wieder Wasser ein, kann die Miete gekürzt werden – hier um 4,8
Prozent. (LG Kassel, 1 S 128/96-12/96)
Kein
Unterhalt für Zweitausbildung der Kinder: Ein
Zahnarzthelferin hatte sich nach einigen Berufsjahren entschieden, das
Abitur nachzuholen und Medizin zu studieren. Sie verlangte dafür von
Ihren Eltern Unterhalt. Diese weigerten sich, die Tochter klagte – und
verlor. Begründung: Eltern müssen nur für Fortbildungen aufkommen, wenn
die im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Ausbildung
stehen. Eine Zweitausbildung müssen sie nicht finanzieren. (OLG Koblenz,
Az: 13 WF 650/00)
Streit
wegen überhängender Äste: Äste, die über die
Grundstücksgrenze hängen und im Herbst viel Laub abwerfen, führen
oft zu Streit unter Nachbarn. Solche Äste müssen ab einer Höhe von fünf
Meter geduldet werden. (LG
Coburg, Az: 32 S 11/01)
Vorsicht
vor fremden Hunden: Eine Frau war bei Bekannten zu Besuch, die
einen Rottweiler hatten. Als sie das ihr unbekannte Tier streicheln
wollte, biss der Hund sie in den Arm. Die Frau verlangte Schadenersatz
und Schmerzensgeld. Der Richter entschied: 50 Prozent des Schadens müsse
sie selbst tragen, weil sie sich einem fremden Hund zu vertrauensselig
genähert habe. (OLG Frankfurt, Az: 7 U 91/99)
Augenschaden;
40.000 Mark Schadensersatz: Ein Mann, der unter
Weitsichtigkeit litt, war es leid, ständig eine Brille tragen zu müssen.
Er unterzog sich deshalb einer Lasertherapie. Die Folgen waren
allerdings verheerend. Das Sehvermögen verschlechterte sich in der
Folgezeit massiv, die Sehschärfe verringerte sich auf 20 Prozent. Der
entsetzte Patient verlangte von seinem Augenarzt Schadenersatz, doch
dieser wiegelte ab. Vor Gericht bekam der Mann aber Recht. Es
verurteilte den Doktor zur Zahlung von 40.000 Mark. (OLG Düsseldorf, Az:
8 U 184/98)
Geld
trotz gesperrter Karte: Der Fall: Eine Bankkundin
hatte der Bank den Verlust ihrer EC-Karte gemeldet. Doch die Bank zahlte
weiter Geld auf die offensichtlich gestohlene Karte aus. Nun muss das
Geldinstitut für den Schaden haften. Und zwar ab dem Zeitpunkt der
Verlustanzeige. (LG Hanau, Az: 7 0 9/95)
Mieter
hat freie Firmenwahl bei Renovierung: Ein Vermieter hatte
in den Mietvertrag geschrieben, dass der Mieter bei Auszug nur eine
bestimmte Firma mit den Renovierungsarbeiten betrauen dürfe. Nicht
zulässig! Der Mieter darf jede Firma wählen oder auch selbst renovieren!
(LK Koblenz, Az: 12 S 275/9)
Arzt
mit mangelhafter Hygiene – Schadenersatz: Eine
Patientin hatte ihren Arzt verklagt. Denn er und seine Helferin hatten
nach einer Kniepunktion die Spritzen ohne sterile Handschuhe gewechselt.
Es kam zu einer bakteriellen Infektion des Kniegelenks. Die Richter
gaben der Frau Recht. Begründung: Besonders von den Händen des
Mediziners, die der Einstichstelle sehr nahe kommen, gingen erhöhte
Gefahren aus. Das sei ein grobes Versäumnis – Schadenersatz, Höhe
vertraulich. (OLG Düsseldorf, Az: 8 U 99/99)
Bewerbung;
schwindeln kann teuer sein: Wenn es darum geht, einen
gut bezahlten Job zu bekommen, trägt mancher Stellenbewerber bei der
Darstellung seiner Qualifikation schon einmal etwas dick auf. Wer
allerdings Fähigkeiten vortäuscht, die er gar nicht besitzt, muss mit
ernsten Konsequenzen rechnen. Ein Mann hatte sich einen Job als
Computerspezialist erschlichen, obwohl er noch nie in dieser Branche
gearbeitet hatte. Als der Schwindel aufflog, kündigte ihm die Firma und
verlangte darüber hinaus den bereits gezahlten Arbeitslohn zurück. Vor
Gericht bekam der Arbeitgeber Recht. (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 11
SA 1511/99).
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