Ihr Recht am Geldautomaten
Zu wenig Geld rausgegeben, Karte eingezogen, Konto geplündert. Geldautomaten – die
Bankschalter von heute. Rund 49 Millionen Deutsche holen sich ihr Bargeld per
PIN und Kontokarte. Aber was, wenn es Probleme gibt? Hier die wichtigsten
Fragen und Antworten.
Was ist, wenn zu wenig Geld aus dem Automaten kommt?: Reklamieren
Sie sofort am Schalter. Die Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen: "Hat das
Computer-Protokoll des Automaten den Fehler registriert, bekommen Sie in der
Regel Ihr Geld". Wenn nicht, bleibt nur der Rechtsweg. Hier urteilen die
Gerichte verschieden. Hilfreich bei Streitigkeiten sind Zeugen.
Was tun, wenn ich vergessen habe, das Geld aus dem Automaten zu nehmen? Dann ist
es weg. Juristischer Hintergrund: Mit dem "Ausspucken" der Scheine wird das
zum Eigentum des Kunden. Sie haben Glück, wenn der Automatenraum per Video
überwacht wurde. Oder wenn das Geld nicht "gemopst", sondern vom Automaten
eingezogen wird (in der Regel nach 30 Sekunden). Dann kann der Vorgang anhand
des Automaten-Protokolls von der Bank rekonstruiert werden – Sie bekommen die
volle Summe.
Der Automat spuckt die Karte nicht mehr aus. Was jetzt? Sofort
Ihre Karte sperren lassen. Am Bankschalter oder unter der
24-Stunden-Telefonnummer 01805/021021.
Was, wenn jemand mein Konto am Geldautomaten leer räumt?: Das geht
nur, wenn der Gauner auch Ihre PIN-Nummer hat. Beispiel 1: Einer Frau wurde
die ec-Karte gestohlen, der Dieb hob Geld vom Konto ab. Die Bank musste den
Schaden begleichen. Grund: Die Kundin konnte glaubhaft machen, dass sie den
Geheimcode nicht in der Geldbörse aufbewahrt hatte. Der Dieb könnte sie auch
am Geldautomaten beobachtet haben, sich so die PIN verschafft haben (LG
Berlin 51 S 292/98). Beispiel 2: Ein Kunde bewahrte PIN und Karte während
eines Urlaubs zusammen in der Wohnung auf. Nach einem Einbruch wurde sein
Konto geleert. Er hat grob fahrlässig gehandelt – und keinen Anspruch auf
Schadensersatz (Kammergericht Berlin, Az.: 24 U 5123/99). Dasselbe gilt, wenn
er den Verlust der ec-Karte erst eine Stunde, nachdem er es gemerkt hat, bei
der Bank meldet (OLG Hamm, Az.: 31 U 7/96). Wichtig: Nie die Geheimzahl
irgendwo notieren!.
Ich habe drei Mal die falsche Geheimzahl eingegeben. Darf die Bank für die
Karten-Freischaltung Gebühren verlangen? Meist ja. Das ist aber jeweils
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt (bekommen Sie bei
Kontoeröffnung).
Wer ist bei Streit beweispflichtig – der Kunde oder die Bank? Grundsätzlich der Kunde. Er muss darlegen, wieso jemand mit seiner geheimen
PIN-Nummer Geld abheben konnte.
Wer haftet, wenn ich im Geldautomatenraum überfallen werde? Der
Kunde. Auch hier gilt: Kam das Geld aus dem Automaten, gehörst es dem, der es
abhob.
Noch mehr Tipps und Urteile zum Thema bietet die Broschüre "Das Girokonto – Ihre Rechte
als Bankkunde", erhältlich bei den Verbraucherzentralen.
Quelle: Bild-Woche
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