Handwerker-Pfusch? - Ihr Recht als Kunde
Der
Kühlschrank streikt, der Fernseher flimmert, der Schlüssel bricht im Schloss ab...
Wie gut, dass es Handwerker gibt. Ohne Ihr Geschick säßen wir manchmal ganz
schön in der Klemme. Doch leider gibt’s mit den (meist) netten Helfern auch
immer mal wieder Streit. Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen, klärt Kunden über ihre Rechte bei Ärger mit Handwerkern
auf. Ein Ratgeber von Anfahrt bis Zuschläge.
Anfahrt:
Darf sie extra berechnet werden?
Ja! Fahrtzeiten müssen auf der Rechnung aber gesondert ausgewiesen sein.
Nicht extra berechnet werden darf allerdings, wenn z.B. Werkzeug vergessen
wurde und deshalb eine Zusatzfahrt fällig wird.
Arbeitszeit:
Muss ich die Mittagspause
mitbezahlen? Nein! Zahlen braucht der Kunde nur für die effektiv geleistete
Arbeitszeit. Pausen fließen bereits in die Berechnung der Stundenlöhne ein.
Auch angebrochene Stunden dürfen nicht voll, sondern nur anteilig berechnet
werden. Kostet die Stunde 40 EUR, sind z.B. für 30 Minuten nur 20 EUR fällig.
Kosten-Voranschläge:
Darf die Rechnung später teurer
werden? Ja! Bei einem „unverbindlichen Kostenvoranschlag“ darf sie maximal
15% höher ausfallen. Die Erhöhung muss aber begründet werden. Tipp: Handeln
Sie einen „verbindlichen Kostenvoranschlag“ aus. Dann muss sich der
Handwerker an den vereinbarten Preis halten. Und: Kostenvoranschläge sind –
wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird – gratis.
Material:
Muss ich das extra bezahlen?
Selbstverständlich! Der Handwerksbetrieb muss Ersatzteile im Großhandel
einkaufen. Sie dürfen extra berechnet werden.
Pfusch:
Muss ich trotzdem zahlen? Natürlich
nicht! Weist die Arbeit schwerwiegende Mängel auf, kann der Kunde die
„Werkabnahme“ verweigern. Nachbesserungen muss der Handwerker auf seine
Kosten durchführen. Der Kunde braucht erst zu zahlen, wenn alles einwandfrei
erledigt ist.
Rechnung:
Was tun, wenn sie zu hoch ist? Auf
einer ordnungsgemäßen Abrechnung müssen Arbeitszeit, Fahrtzeiten,
Materialkosten, Mehrwertsteuer und die Gesamtsumme stehen. Ist die Rechnung
höher als vereinbart, braucht der Kunde zunächst nur einen „angemessenen
Abschlag“ (in Höhe des Kostenvoranschlags) zu zahlen. Die Restsumme muss der
Handwerker begründen können. Wenn nicht, gibt’s dafür kein Geld.
Verspätung:
Was ist, wenn mich der Handwerker
warten lässt? Lässt er den ersten Termin platzen, hat der Kunde die
Möglichkeit, eine neue „Frist mit Ablehnungsandrohung“ zu setzen. Kommt der
Handwerker auch beim zweiten Mal nicht oder unpünktlich, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten.
Zuschläge:
Müssen Überstunden extra bezahlt
werden? In der Regel machen Handwerker keine Überstunden. Beauftragen Sie
aber einen Notdienst, z.B. nach Feierabend oder am Wochenende, sind Zuschläge
bis zu 100% auf den normalen Arbeitslohn erlaubt.
Quelle: Bild-Woche -
Mehr Infos im Ratgeber "Handwerker und Kundendienste" bei den Verbraucherzentralen.
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