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MonetenFuchs.de >> Spartipps & Tricks >> SteuertricksGanz legale Steuertricks - wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen!
Pendlerpauschale: Für die Fahrt zur Arbeit zahlt der Fiskus eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer (bis max. 4500 Euro), egal ob Sie mit Auto, Rad oder Bahn fahren. Allerdings müssen Sie sich ab 2012 für eines entscheiden und können nicht mehr tageweise wählen, ob sie die tatsächlichen Fahrkosten oder die 30 Cent je Kilometer geltend machen. Werbungskosten: Berufstätige können 1.000,- Euro für z.B. Arbeitskleidung oder Seminare geltend machen. Handwerkerkosten: Bei Handwerkerrechnungen für die eigenen vier Wände können Sie pro Jahr 20 % der Kosten (max. 1.200 Euro) von der Steuer absetzen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material. Bewerbungskosten: Ausgaben für Stellenanzeigen (Zeitungen und im Internet), Fotos, Zeugniskopien, Papier, Porto sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch sind als Werbungskosten absetzbar, egal ob die Bewerbung Erfolg hatte. Ausbildungskosten: Azubis/Studenten können die Kosten für Erstausbildung/-studium bis 6.000,- Euro geltend machen. Riester-Beiträge: Beiträge für die Riester-Rente können bis max. 2100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Kinderbetreuung: Eltern können die Betreuungskosten für ihre Kinder bis 14 Jahre (z.B. die Unterbringung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern) als Sonderausgaben geltend machen. Sie können pro Kind 2/3 der Kosten von max. 6.000,- Euro absetzen. Der bislang verlangte Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind, entfällt. Kindererziehung: Wer für die Erziehung seines Kindes allein aufkommt, darf neben dem Kindergeld einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro in Anspruch nehmen. Haushaltshilfe: Ihre Haushaltshilfe können sie absetzen wenn z.B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist. Nachhilfekosten (bis 1584,- €) für Kinder kann man bei Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzen. Kontoführungsgebühr: Kann pauschal mit 16 € angesetzt werden. Versicherungsprämien für berufliche Risiken (z.B. eine Rechtsschutzversicherung) sind dann absetzbar, wenn der private und berufliche Anteil nachgewiesen wird. Prozesskosten: Musste man z. B. wegen einer Kündigung den Anwalt einschalten, erkennt der Fiskus die Auslagen als Werbungskosten an. Scheidung: Wird eine Ehe gerichtlich geschieden, sind die Anwalts- und Prozesskosten außergewöhnliche Belastungen. Beiträge: Zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind Beiträge unbegrenzt abzugsfähig. Tiere: Vergessen Sie nicht, Ihre Haftpflicht für Hunde oder Pferde abzusetzen. Umzug (aus beruflichen Gründen): Tatsächliche Kosten oder Pauschale von 628/1256 € für Ledige/Ehepaare können abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 277 € für jede weitere im Haushalt lebende Person. Daneben können gegen Nachweis noch Ausgaben für Transport und Makler geltend gemacht werden. Quittungen verloren? Kann passieren! Versuchen Sie es mit einem "Eigenbeleg". Wird oft anerkannt. Arbeitsmittel: Man kann alles absetzen, was Sie unmittelbar zur Erledigung Ihren beruflichen Aufgaben benötigen: PC, Fotoapparat, Handy... Der Nettobetrag ist seit 2008 von 410 Euro ist auf 150 Euro reduziert worden und die Anschaffungskosten müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend gemacht werden. Liegen die Anschaffungskosten über 150,- Euro (ohne MWST.) muß man die Abschreibung auf die vorraussichtliche Nutzungsdauer verteilen (PC z.B. jetzt 5 Jahre). Mehr Steuertricks:
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