Steuertricks

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Ganz legale Steuertricks – wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen!
Steuerzahler sollten jetzt alle Sparchancen nutzen um Steuern zu sparen und sich zuviel gezahltes Geld vom Fiskus zurückholen. Mit unseren ganz legalen Steuertricks können Sie Steuern sparen und Ihren Geldbeutel schonen.

Hochzeit:
Paare können rückwirkend für das komplette Jahr (unabhängig vom Hochzeitsdatum) vom Splittingtarif profitieren. Dies lohnt sich besonders, wenn nur ein Ehepartner ein Einkommen hatte, da ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 Euro einem Partner auf jeden Fall zusteht – in der Regel dem Besserverdienenden.

Pendlerpauschale:
Für die Fahrt zur Arbeit zahlt der Fiskus eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer (bis max. 4500 Euro), egal ob Sie mit Auto, Rad oder Bahn fahren. Allerdings müssen Sie sich für eines entscheiden und können nicht mehr tageweise wählen, ob sie die tatsächlichen Fahrkosten oder die 30 Cent je Kilometer geltend machen.

Online-Steuererklärung:
Wer seine Steuererklärung online macht, der spart sich lästigen Zeitaufwand für Installation und Updates, profitiert von zahlreichen Sicherheitsvorteilen und braucht nicht auf die gewohnte Qualität einer Steuersoftware zu verzichten. Die Online-Steuererklärung von smartsteuer hilft Ihnen mit zahlreichen Steuertipps und einer optimierten Feldhilfe dabei, Ihre Steuererklärung online anzufertigen (durchschnittliche Steuererstattung 1.069,- Euro!). Sie können smartsteuer vollkommen kostenlos ausprobieren und nur wenn Sie möchten für nur 14,95 Euro via Elster abgeben.

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Mit der Webanwendung Lohnsteuer-kompakt.de erstellt und optimiert man seine Steuererklärung ohne Installation und Downloads. Anschließend übermittelt man die Daten elektronisch oder mit ausgefüllten Formularen an das Finanzamt. Komfortable Assistenten führen Schritt für Schritt durch alle Formulare, dabei erleichtern viele sinnvolle Hilfswerkzeuge die Bedienung. Zu den kostenlosen Leistungen zählen die Eingabe und Prüfung der Daten, die Steuerberechnung, Steueroptimierung, der Ratgeber sowie alle ergänzenden Hilfsmittel. Erst wenn Sie Ihre Steuererklärung online via ELSTER© oder ausgedruckt abgeben möchten wird eine kleine Gebühr fällig.

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SteuerGo erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Fertigstellung der Einkommensteuererklärung, egal ob auf dem PC, dem Mac, Tablet oder Smartphone. Die Anwendung ist bis zur Abgabe der Steuererklärung komplett kostenlos. Erst für die Übermittlung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von 24,95 Euro an.

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Studentensteuererklärung ist eine Plattform in Deutschland, die Studenten und Absolventen eine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Online-Steuererklärung ermöglicht. Ein intuitiv zu bedienendes Steuer-Tool führt Sie anhand einfacher Fragen schnell und sicher durch ihre Steuererklärung und garantiert bei einem minimalen Zeitaufwand zur Erstellung der Steuererklärung eine maximale Rückerstattung der Studienkosten. Einfach kostenlos ausprobieren.

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Werbungskosten:
Berufstätige können 1.000,- Euro für z.B. Arbeitskleidung, für Fortbildungen und Fachbücher oder Bewerbungskosten geltend machen – und zwar unabhängig davon, ob ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden sind oder nicht.

Handwerkerkosten:
Bei Handwerkerrechnungen für die eigenen vier Wände (maximal 6.000 Euro) können Sie pro Jahr 20 % der Kosten (max. 1.200 Euro) von der Steuer absetzen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material und die Leistung muß im Privathaushalt und gegen Rechnung erbracht worden sein. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (nicht in bar!), evtl. werden Nachweise angefordert.

Bewerbungskosten:
Ausgaben für Stellenanzeigen (Zeitungen und im Internet), Fotos, Zeugniskopien, Papier, Porto sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch sind als Werbungskosten absetzbar, egal ob die Bewerbung Erfolg hatte.

Ausbildungskosten:
Azubis/Studenten können die Kosten für Erstausbildung/-studium bis 6.000,- Euro geltend machen.

Riester-Beiträge:
Beiträge für die Riester-Rente können bis max. 2.100,- Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Kinderbetreuung:
Eltern können die Betreuungskosten für ihre Kinder bis 14 Jahre (z.B. die Unterbringung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern) als Sonderausgaben geltend machen. Sie können pro Kind 2/3 der Kosten von max. 4.000,- Euro absetzen. Der bislang verlangte Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind, entfällt.

Kindererziehung:
Wer für die Erziehung seines Kindes allein aufkommt, darf neben dem Kindergeld einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro in Anspruch nehmen.

Haushaltshilfe:
Ihre Haushaltshilfe können sie absetzen wenn z.B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist.

Nachhilfekosten:
(bis 1584,- EUR) für Kinder kann man bei Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzen.

Kontoführungsgebühr:
Kann pauschal mit 16 EUR angesetzt werden.

Versicherungsprämien:
für berufliche Risiken (z.B. eine Rechtsschutzversicherung) sind dann absetzbar, wenn der private und berufliche Anteil nachgewiesen wird.

Prozesskosten:
Musste man z. B. wegen einer Kündigung den Anwalt einschalten, erkennt der Fiskus die Auslagen als Werbungskosten an.

Scheidung:
Wird eine Ehe gerichtlich geschieden, sind die Anwalts- und Prozesskosten außergewöhnliche Belastungen.

Beiträge:
Zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind Beiträge unbegrenzt abzugsfähig.

Hunde:
Vergessen Sie nicht, Ihre Hunde-Haftpflichtversicherung für Hunde abzusetzen.

Umzug (aus beruflichen Gründen):
Tatsächliche Kosten oder Pauschale von 628/1256 EUR für Ledige/Ehepaare können abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 277 EUR für jede weitere im Haushalt lebende Person. Daneben können gegen Nachweis noch Ausgaben für Transport und Makler geltend gemacht werden.

Quittungen:
Verloren? Kann passieren! Versuchen Sie es mit einem „Eigenbeleg“. Wird oft anerkannt.

Arbeitsmittel:
Man kann alles absetzen, was Sie unmittelbar zur Erledigung Ihren beruflichen Aufgaben benötigen: PC, Fotoapparat, Handy… Der Nettobetrag ist seit 2008 von 410 Euro ist auf 150 Euro reduziert worden und die Anschaffungskosten müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend gemacht werden. Liegen die Anschaffungskosten über 150,- Euro (ohne MWST.) muß man die Abschreibung auf die vorraussichtliche Nutzungsdauer verteilen (PC z.B. jetzt 5 Jahre).

Mehr Steuertricks: Im Knaur-Verlag sind von Franz Konz erschienen „Konz: 1000 ganz legale Steuertricks“, „Konz: Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung“ (9,99 EUR).