Rürup-Rente: attraktiv für Besserverdiener und Selbständige

Neben der Riester-Rente gibt es eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge: Die Besonderheit bei der Rürup-Rente, im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente ist das nicht vorhandene Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag muss verrentet werden.

Wie werden die Versicherungsbeiträge steuerlich behandelt?
Das Besondere an der Rürup-Rente ist, dass die Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sowie unter den folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar sind:
1. Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
2. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
3. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
4. Der Steuerpflichtige darf keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung haben.

Bis zu welchem Versicherungsbeitrag erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung?
Ab 2013 sind eingezahlte Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete zu 76 Prozent als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer Erklärung abzugsfähig. Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.
Dieser Betrag muss bei Arbeitnehmern noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden. Damit ist der jeweilige Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern von der Höhe des jeweiligen Bruttojahreslohnes abhängig. Sogar bei Beamten und anderen Personen, die Ansprüche ganz oder auch teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben, wird eine Kürzung um den fiktiven Arbeitgeberanteil vorgenommen.

Wie sind diese Zahlungen steuerlich zu behandeln?
Wenn es einmal zum Versicherungsfall kommt, dann wird die Rürup-Rente wie die sonstigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes behandelt.
Wie hoch genau der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab. Sollte die Rente nach 2040 beginnen, sind 100% der Rente voll steuerpflichtig. Ob dann allerdings eine Einkommensteuer auf die Rente anfällt, hängt von den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen und seinen persönlichen Freibeträgen ab.

Für wen ist die Rürup Rente?
Die Zielgruppe der Rürup-Rente sind in erster Linie Personen die Selbständig sind und über ein relativ hohes Einkommen mit dementsprechender Steuerbelastung verfügen. Diese haben bei Neuabschlüssen meistens keine andere Möglichkeit (mehr), eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben, da sie Produkte wie die Riester-Rente oder die betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Beiträge einer klassischen Rentenversicherung oder z.B. Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig außer die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1.Januar 2005 begonnen und mindestens ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31.12.2004 überwiesen oder eingezogen worden.

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