Riester Rente bringt Steuervorteile
Die Riester Rente wird mit Steuervorteilen und Zulagen gefördert. Durch diese Kombination kommen alle auf ihre Kosten, egal wie viel sie verdienen. Wann schenkt Ihnen der Staat schon mal Geld?
Die zum Teil negativen Medienberichte zu Riester treffen nur zu, wenn man an einen schwachen Anbieter geraten ist. Bei den beiden Marktführern, Allianz bei den Versicherungsriestern und DWS bei den Fondsriestern ist man auf der sicheren Seite und muss sich auch um die Bonität keine Sorgen machen.
Bislang haben erst rd. 35 % der „riesterfähigen“ Menschen einen Vertrag abgeschlossen, die einen Anspruch auf die Förderung haben. Dabei ist die fast ein Muss. Hier hilft der Staat kräftig beim Sparen fürs Alter, um die Lücken in der gesetzlichen Versorgung zu schließen. Mit viel weniger Geld sichern sich Sparer so mehr Zusatzrente als mit einer rein privaten Geldanlage.
Bei der Riester-Förderung führt eine Kombination aus Zulagen und Steuerfreiheit der Beiträge dazu, dass jeder profitiert, unabhängig davon, wie viel er verdient. Für alle Produkte ist die Riester-Förderung gleich. Selbst wenn die Geldanlage keinerlei Wertentwicklung brächte – was unwahrscheinlich ist –, kann ein Sparer immer sicher sein, dass er ein Plus macht. Mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen sind ihm nämlich zum Rentenbeginn garantiert. Das gilt auch für Fondssparpläne. Und wenn man sich einen leistungsstarken Anbieter aussucht, macht „riestern“ richtig Freude.
Für Menschen mit Kindern lohnt sich ein Riester-Vertrag vor allem wegen der Zulagen. Gerade gutverdienende Singles bekommen auch noch Geld vom Finanzamt zurück, denn das Finanzamt prüft jedes Jahr, ob die steuerliche Absetzbarkeit des Riesterbeitrags günstiger wäre als die Zulage. Die Differenz gibt es aufs Girokonto mit der Lohn- oder Einkommensteuererstattung. Ein gutes Geschäft machen aber auch alle anderen.
Die Auszahlung im Alter ist steuerpflichtig, aber im Alter ist der Steuersatz i. d. R. niedriger als in der Erwerbsphase. Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung fallen nicht darauf an.
Wer bekommt die Förderung?
„Riestern“ können alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten. Arbeitslose erhalten die Förderung, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. Für alle gilt das auch in einer Elternzeit.
Nur wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann die Förderung nutzen. Außerdem können Ehepartner Förderberechtigter als „indirekt Förderberechtigte“ eine Zulage für sich und vielleicht für Kinder kassieren. Das geht, wenn auch der förderberechtigte Partner einen Vertrag hat.
Das Angesparte ist „Hartz“-sicher. Es muss also nicht aufgebraucht werden, bis Arbeitslosengeld II fließt.
Der Vertrag kann ruhen, wenn der Sparer nicht mehr förderberechtigt ist oder den Beitrag nicht mehr aufbringen kann. Später kann er wieder einzahlen.
Ist ein Kunde mit seiner Riester-Anlage unzufrieden, ist ein Wechsel des Anbieters möglich. Je nach Unternehmen kostet ihn das meist 50,- bis 100,- Euro. Die Gebühr wird vom Ersparten abgezogen.
Stirbt ein Riester-Sparer in der Ansparzeit, kann sein Ehepartner das Ersparte auf seinen Riester-Vertrag übertragen. Wird der Vertrag vom Kunden selbst oder aber nach seinem Tod von seinen Erben aufgelöst, ist die erhaltene Förderung zurückzuzahlen.
Sie können frühestens ab 60 Jahre (Verträge ab 2012 erst ab 62 Jahren) 30 % des Vertrages in einer Summe bekommen.
Lt. Riestergesetz muss am Ende mindestens das Kapital vorhanden sein, was Sie eingezahlt haben + Zulagen vom Staat. Es kann somit auch mit einer Fondspolice nichts verzockt wer-den. Wenn man dann noch eine Police mit Wertsicherungskonzept wählt, hat man noch eine weitere Sicherheit, für die die Versicherungsgesellschaft oder Fondsgesellschaft geradestehen muss.
Vergleichen Sie selbst, denn Sie haben nichts zu verschenken!
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