Reisemängel: So gibt’s Geld zurück

Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Manchmal aber wird sie einem regelrecht vermiest. Trostpflaster: Holen Sie sich Ihr gutes Geld zurück!

5 Tipps für erfolgreiches Reklamieren:

  • Den festgestellten Mangel sofort vor Ort beanstanden. Aber nicht bei der Hotel-Rezeption, sondern beim Reiseveranstalter.
  • Mängel genau beschreiben (formloses Protokoll aufsetzen, evtl. Fotos als Beweismittel!) und vom Reiseleiter unterschreiben lassen.
  • Dem Reiseveranstalter zur Mängel-Beseitigung eine Frist setzen.
  • Innerhalb eines Monats nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter Ihren Anspruch geltend machen (mit Einschreiben/Rückschein).
  • Verjährungsfrist (6 Monate) beachten.

 


Die so genannte Frankfurter Tabelle gibt Anhaltspunkte, was man wann zurückfordern kann. Preisminderungen nach der Frankfurter Tabelle finden Sie hier!

Ausfall von Versorgungseinrichtungen:
sanitäre Anlagen (Toilette, Bad, Warmwasserboiler): 15 Prozent
Klima-Anlage*: 10 – 20 Prozent
vollständiger Service-Ausfall: 25 Prozent
schlechte Reinigung: 10 – 20 Prozent
Lärmbelästigung: 5 – 25 Prozent
Lärmbelästigung in der Nacht 10 – 40 Prozent

Unterkunft:
Abweichungen von dem gebuchten Objekt: 10 – 25 Prozent
abweichende örtliche Lage (Strand-Entfernung): 5 – 15 Prozent
abweichende Art der gebuchten Unterbringung (z.B. Hotel statt Bungalow): 5 – 10 Prozent
Doppelzimmer statt Einzelzimmer*: 20 Prozent
zu kleines Zimmer/fehlender Balkon*: 5 – 10 Prozent
fehlender Meerblick*: 5 – 10 Prozent
fehlendes (eigenes) Bad/WC*: 15 – 25 Prozent
fehlende Klimaanlage*: 10 – 20 Prozent
Zimmerschäden (Risse, Feuchtigkeit): 10 – 50 Prozent

Verpflegung
vollkommener Ausfall: 50 Prozent
nicht genügend warme Speisen: 10 Prozent
verdorbene (ungenießbare) Speisen: 20 – 30 Prozent

Service:
Selbstbedienung (statt Kellner): 10 – 15 Prozent
Essen in Schichten: 10 Prozent
verschmutztes Geschirr, Besteck: 10 – 15 Prozent

Sonstiges:
fehlender oder verschmutzter Swimmingpool*: 10 – 20 Prozent
verschmutzter Strand: 10 – 20 Prozent

* bei Zusage des Reiseveranstalters bzw. bei Buchung

Quelle: Bild-Woche

Weitere Tipps:

Fairplane ist ein Portal, dass Entschädigungen für Passagiere bei Flugverspätungen, annulierten oder überbuchten Flügen zurückholt. Passagiere können bis zu 600,- Euro mit Hilfe von Vertragsanwälten zurückbekommen. Ihre Entschädigung von bis zu 600,– Euro können Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich berechnen.

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flightright bietet Fluggästen, die von Flugverspätungen oder Ausfällen betroffen sind, die Möglichkeit eine Entschädigung von bis zu 600€ von der betroffenen Airline zu erhalten. In einer ersten kostenlosen Prüfung der Flugdetails entscheidet flightright, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Im Anschluss kann der Fluggast dann flightright damit beauftragen sein Recht juristisch bei den Airlines durchzusetzen und erhält im Erfolgsfall eine Entschädigung abzüglich der Erfolgsprovision für flightright.

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Flug-Verspaetet.de jilft Passagieren, die von einer Flugverspätung bzw. Flugausfall betroffen waren oder die aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden, die ihnen zustehende Entschädigung von der Airline einzufordern. Auf den Webseiten, die in acht Sprachen verfügbar sind (inklusive www.flug-verspaetet.de), werden jährlich zehntausenden Passagieren aus der ganzen Welt geholfen.

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